MdB Carmen Wegge spricht mit Verantwortlichen der Frauenhäuser im Landkreis München

14. Juni 2024

Besuch Frauenhäuser Landkreis München
Bild (v.l.n.r.): Annette Ganssmüller-Maluche, Christine Himmelberg, Alexandra Krois, Bettina Nickel, Carmen Wegge und Elena Wagner; Foto: Barbara Altweger

Als Abgeordnete ist Carmen Wegge (SPD) im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags für gleichstellungspolitische Themen zuständig. Um sich ein noch besseres Bild von der Arbeit der Frauenhäuser vor Ort zu machen, traf sie sich am Dienstag, 21. Mai 2024 mit den Verantwortlichen des SkF München, dem Träger der beiden Frauenhäuser im Landkreis München.

An dem Austausch in der Zentrale des SkF in München nahmen die SkF-Geschäftsführerin Bettina Nickel, stellvertretende Geschäftsführerin Alexandra Krois und Elena Wagner, stellvertretende Leiterin eines der beiden Frauenhäuser teil, sowie Stv. Landrätin Annette Ganssmüller-Maluche und SPD-Co-Kreisvorsitzende Christine Himmelberg. Im Gespräch ging es um die aktuelle Situation der Frauenhäuser sowie um die angestrebten Perspektiven in der bundespolitischen Entwicklung. Auf Bundesebene wird in den nächsten Monaten ein Gesetz zur Rahmenfinanzierung der Frauenhäuser beraten.

Carmen Wegge:

“Mir persönlich ist die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen ein Herzensanliegen. Gewalt gegen Frauen wird leider in unserer Gesellschaft immer noch viel zu wenig in den Mittelpunkt gestellt. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie die Situation vor Ort ist, welche Herausforderungen zu meistern sind und wie der Bedarf aussieht. Die Frauenhäuser im Landkreis München sind vergleichsweise klein und können leider nicht den Bedarf, den sie haben, abdecken. Da müssen wir schauen, wie wir vom Bund besser unterstützen können, damit das in Zukunft besser wird.”

Die beiden Frauenhäuser im Landkreis bieten derzeit Platz für zehn bzw. fünf Frauen. Zusätzlich nimmt der SkF am Programm „Second stage“ teil, mit dem Frauen der Weg von ihrem Aufenthalt im Frauenhaus hin zum selbstständigen und selbstbestimmten Wohnen ermöglicht wird.

Bettina Nickel:

“Wir wünschen uns eine bundesweit einheitliche Finanzierung aller Frauenhäuser. Außerdem müssen wir bei Gerichten und Jugendämtern ein Bewusstsein dafür schaffen, wie wichtig und notwendig die Anonymisierung und der Adressschutz gewaltbetroffener Frauen sind. Auch da könnten wir Unterstützung vom Bund und dem Freistaat Bayern gut brauchen.”

Alexandra Krois:

“Notwendig wäre außerdem eine bessere Zusammenarbeit der Kommunen bei der Unterbringung der Frauen nach dem Frauenhaus. Denn die Frauen können in der Regel nicht in die für sie vor dem Frauenhausaufenthalt zuständigen Kommunen zurückkehren – die Gefahr, dass sie vom Täter dort gefunden werden, ist einfach zu groß.”

Mittel von Ländern und Kommunen sind in der Regel freiwillige Leistungen, die abhängig von Haushaltslagen gezahlt und jederzeit gekürzt werden können.

Christine Himmelberg:

“Ich werde die Entwicklung der Frauenhäuser im Landkreis auch weiterhin begleiten. Unser Ziel muss es sein, das öffentliche Bewusstsein für die Gewalt gegen Frauen zu erhöhen, die Dunkelziffer zu senken und allen Betroffenen ein sicheres Angebot für einen Ausweg aus der Gewalt zu bieten.”

Der Freistaat Bayern berechnet eine Quote von einem Platz pro 10.000 Bewohnerinnen im Alter zwischen 18 bis 80 Jahren. Dies entspricht nicht der Quote, wie sie die von Deutschland ratifizierte Istanbul-Konvention vorschreibt. Der Europarat empfiehlt zudem einen Frauenhausplatz pro 7.500 Einwohnern. Deshalb plant der Bund ein Frauenhausrahmenfinanzierungsgesetz, um die Situation von Frauenhäusern einheitlich zu verbessern und die Istanbul-Konvention umzusetzen.

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