Der Kreisrat und Vorsitzende der SPD im Landkreis München, Florian Schardt, fordert die Staatsregierung auf, die Eltern wie versprochen von Kinderbetreuungskosten während des coronabedingten Lockdowns freizustellen. „Im Landkreis München zeigt sich zum wiederholten Male, dass das von Ministerpräsident Markus Söder im April gegebene Versprechen nicht gehalten wird.“ Damit spielt Schardt auf ein aktuelles Schreiben des erzbischöflichen Ordinariats München an die Eltern in den 440 pfarrlichen und diözesanen Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese München und Freising an. Darin zeigt sich das Ordinariat vom Freistaat „enttäuscht“ und bittet die Eltern um Verständnis dafür, dass die zunächst gestundeten Gebühren für die Monate April bis Juni – anders als erhofft – nun doch erhoben werden.
Betroffen sind Eltern, deren Kinder die sog. Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Abgesehen davon, dass der Begriff „Notbetreuung“ irreführend ist, weil er sich auch auf Vorschüler und Mittelkinder bezieht, die ab 25. Mai bzw. 15. Juni zurück in die Betreuung konnten, kritisiert Schardt, dass der Freistaat Bayern den monatlichen Elternzuschuss schon dann auf Null zusammenstreicht, wenn die Betreuung gerade einmal für einen einzigen Tag im Monat in Anspruch genommen wurde. „Man denke an Arbeitnehmer in Kurzarbeit oder Selbständige mit reduziertem Auftragsvolumen, die sich zwar weitgehend selbst um ihre Kinder kümmern konnten, tageweise aber auf die Kinderbetreuung angewiesen waren. Sie haben im Ergebnis weniger Einkommen, nehmen weniger Betreuungsleistung in Anspruch, zahlen aber so, als gäbe es Corona nicht. Das passt nicht zu dem Versprechen, das der Ministerpräsident den Eltern gegeben hat.“ Insbesondere bei Krippenkindern, wo die Beiträge in aller Regel deutlich höher sind als in Kindergärten.
Die Kritik der Erzdiözese an der Höhe der Leistungen des Freistaats kann Schardt nachvollziehen: „Die pauschalisierten Erstattungsbeiträge mögen andernorts ausreichen, im Großraum München mit hohen Mieten und Arbeitsmarktzulagen sind sie zu niedrig, um die Kosten zu decken. Es liegt aber im dringenden Interesse von Einrichtungen, Eltern und insbesondere den Kindern, dass das eingespielte und vertraute Personal gehalten wird.“ Das Problem rührt daher, dass der Freistaat nur dann unterstützt, wenn die Träger im Gegenzug versprechen, die Eltern von jeglichen Beiträgen freizustellen. Vielerorts springen die Kommunen zur finanziellen Entlastung der Träger ein. Aber erstens geschieht das nicht überall, zweitens dürfte es so nicht sein, so der Kreisrat. „De facto helfen Kommunen und Träger auf eigene Kosten mit, ein Versprechen zu halten, das der Ministerpräsident gegeben hat.“
Quelle: Florian Schardt, UB-Vorsitzender